Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Daniel Streuter, Streuter AI Systems, Fuchsienweg 8, 49082 Osnabrück (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB; Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Leistungen und Vertragsschluss
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Prozessautomatisierung, KI-gestützter Kommunikation, Entwicklung und Betrieb von KI-Agenten (Telefon- und Kontaktagenten), Corporate-LLM-Lösungen, automatisierter Buchhaltungsprozesse sowie Website-Erstellung.
Wichtiger Hinweis zur Vertragsart:
Sämtliche Leistungen werden ausschließlich als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB (Dienstvertragsrecht) erbracht — auch dann, wenn die Leistung die Erstellung eines Arbeitsergebnisses (z.B. einer Website oder eines Automatisierungs-Setups) umfasst. Werkvertragsrecht findet keine Anwendung. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein bestimmtes technisches Ergebnis.
Insbesondere bei KI-gestützten Lösungen kann die Qualität der Ergebnisse von Faktoren abhängen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen (z.B. Qualität der Eingabedaten, Leistung von Drittanbietermodellen).
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder — bei Rahmenvereinbarungen — durch beiderseitige Unterzeichnung zustande.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
Der Auftraggeber benennt eine ansprechbare Person, die für Rückfragen und Freigabeentscheidungen bevollmächtigt ist. Rückmeldungen auf Entwürfe oder Freigabeanfragen sind innerhalb von zehn Werktagen zu erteilen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist ohne Rückmeldung gilt der jeweilige Entwurf als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Bei Projekten über 2.000 € netto kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung verlangen.
Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB fällig. Das Recht auf Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
Laufende monatliche Leistungen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Stundensätze für nicht pauschalierte Leistungen werden im Angebot ausgewiesen.
§ 5 Lieferung und Freigabe
Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse (z.B. eine fertiggestellte Website, ein Automatisierungs-Setup) zur Verfügung stellt, hat der Auftraggeber diese innerhalb von zehn Werktagen zu prüfen und etwaige Beanstandungen schriftlich mitzuteilen. Ohne fristgerechte Beanstandung gilt das Arbeitsergebnis als freigegeben.
Eine Freigabe begründet keinen Übergang von Gewährleistungsansprüchen nach Werkvertragsrecht und stellt lediglich die Bestätigung dar, dass der Auftraggeber die Lieferung zur Kenntnis genommen hat.
§ 6 Mängel und Nachbesserung
Da alle Leistungen als Dienstleistungen erbracht werden, bestehen keine werkvertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen.
Weicht eine Leistung erheblich vom vereinbarten Leistungsumfang ab, wird der Auftragnehmer auf schriftliche Rüge des Auftraggebers innerhalb angemessener Frist nachbessern. Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Kenntnis, schriftlich mitzuteilen.
Beanstandungen, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers oder auf einer zweckwidrigen Nutzung der Leistungen beruhen, begründen keinen Anspruch auf Nachbesserung.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Nettobetrag des jeweiligen Auftrags.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch den Einsatz von Drittanbieterdiensten (z.B. KI-API-Dienste, Cloud-Infrastruktur) entstehen, soweit diese Schäden außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass der Einsatz von KI-Werkzeugen in seinem Betrieb den für ihn geltenden berufsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.
§ 8 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern die jeweilige Partei diese Informationen nicht ausdrücklich zur Weitergabe freigegeben hat.
Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass Auftraggeber aus dem Gesundheitswesen und Kanzleien häufig Berufsgeheimnisträgern im Sinne von § 203 StGB unterfallen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten von Patienten, Mandanten oder anderen Dritten zur Kenntnis zu nehmen oder zu verarbeiten, soweit dies nicht für die vereinbarte Leistung zwingend erforderlich ist und der Auftraggeber eine entsprechende Freigabe erteilt hat.
Soweit für die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird gesondert ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Der Auftragnehmer setzt Sub-Auftragsverarbeiter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ein.
Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von fünf Jahren.
§ 9 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies auf Grundlage eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
Informationen zur Verarbeitung der Kontaktdaten des Auftraggebers selbst entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter streuter-ai-systems.com/datenschutz.
§ 10 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken für den vereinbarten Zweck ein.
Eine Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte sowie eine Unterlizenzierung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Die vollständige Übertragung aller Rechte (Rechtsabtretung) ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Der Auftragnehmer behält das Recht, realisierte Projekte in anonymisierter oder allgemeiner Form als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht. Bei Berufsgeheimnisträgern wird auf eine Nennung verzichtet.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
Einmalige Projektverträge enden mit Abnahme und vollständiger Bezahlung.
Dauerschuldverhältnisse (laufende Dienst- oder Wartungsverträge) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine feste Laufzeit vereinbart wurde. Sie können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre wesentlichen Vertragspflichten trotz schriftlicher Mahnung innerhalb von 14 Tagen nicht erfüllt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Osnabrück, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Hinweis: Diese AGB stellen einen Entwurf dar und wurden nicht durch einen Rechtsanwalt geprüft. Eine rechtliche Überprüfung vor dem Einsatz im Geschäftsverkehr wird empfohlen.